Ein Gerichtsentscheid für das Mountainbiken – und was dieser bedeutet

Das Gerichtsurteil macht die Angebotsentwicklung für Mountainbikende nicht einfacher, sondern transparenter.

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Doch zunächst zum Sachverhalt in Kurzform: Alec Wohlgroth und Matthias Lüscher wurden dafür gebüßt, dass sie am Hausberg der Stadt Zürich, dem Üetliberg, mit dem Mountainbike Singletrails befahren haben. Als sie sich gerichtlich (über zwei Instanzen) gegen die Busse gewehrt haben, wurden sie freigesprochen. (Die ganze Geschichte aus Sicht der zwei Mountainbiker kann mensch hier nachlesen).

Gemäß dem Freispruch, ist das Befahren von Singletrails am Üetliberg erlaubt, außer dort, wo es explizit verboten ist.

Grund zur Freude

Das Urteil ist ein Grund zur Freude für Alec und Matthias und für ganz viele andere Mountainbikende, denn: Das Mountainbiken auf Singletrails am Üetliberg und im restlichen Kanton Zürich ist grundsätzlich erlaubt. Mountainbiker:innen dürfen sich auf diesen Wegen bewegen, urteilt das Gericht.  

Nachfragen anstatt nur selbst denken

Wenn die Rechtslage unklar scheint, ist sie oft nur schwer verständlich, weil die meisten Menschen die Rechtssprache nicht verstehen. Trotzdem werden dann Stunden mit Hypothesen und eigenen Auslegungen von Recht verschwendet. Und plötzlich akzeptiert mensch die eigenen Thesen und die vielen Rechtshindernisse, die sich dem Mountainbiken in den Weg stellen. 

Alec und Matthias haben hingegen nachgefragt und auf ihr Recht auf eine Antwort bestanden. Als Denkkonzept ist das einfach, als Handlung ist es wegweisend und hoffentlich inspirierend.

Mensch kann nicht erst nach einer Busse beim Gericht nachfragen. Mensch kann Behörden tatsächlich einfach so fragen, weil mensch Bürgerin ist. Und die Behörden geben gerne Auskunft. Und es lohnt sich mehrere Menschen bei unterschiedlichen Behörden zu fragen, weil diese auch oft nur einen Standpunkt vertreten.

Was die Bündner:innen können, können andere auch

Der Gerichtsentscheid eröffnet im Kanton Zürich die Möglichkeit für einen Umgang mit Mountainbike-Entwicklungen wie im Kanton Graubünden. Dort ist mensch der restlichen Schweiz in der Umsetzung (teilweise weit) voraus und lässt schon seit langer Zeit Mountainbiker:innen auf allen Wegen zu, ausser auf explizit Verbotenen. Graubünden hat sogar schon mit dem Hashtag #allesfahrbar das eigene Wegnetz beworben. Ähnliche Umsetzungen sind nun auch im Kanton Zürich näher gerückt, weil die grundlegende Auslegung des Rechts jetzt die Gleiche ist. 

Das sind schöne Aussichten für alle Mountainbike-Förder:innen in Zürich und mehr als ein Hoffnungsschimmer für andere Kantone. Und: die Bündner:innen sind sehr offen und gesprächsfreudig, wenn es um das Teilen ihrer Erfahrung mit der restlichen Schweiz geht. 

Wann, wenn nicht jetzt?

Das Gerichtsurteil macht die Angebotsentwicklung für Mountainbikende nicht einfacher, sondern transparenter. Das ist eine große Hilfe und bringt neue Klarheit und Sicherheit in Planungs-, Entwicklungs- und Kommunikationsprozesse. Diese Klarheit ist gegenwärtig vorhanden für Behörden, Projektanden, Entwickler:innen und Mountainbikende, für Befürworter:innen und für Kritiker:innen. Alle haben dadurch gewonnen.

Demnach ist das Gerichtsurteil für die vielen Mountainbike-Förder:innen innerhalb und außerhalb Zürichs vor allem eines: eine Ermutigung zum Tun. Also auf den Tisch mit euren Projekten und ran an die Umsetzung. Wann, wenn nicht jetzt?

Danke!

Abschließen möchten wir mit einem Dank. Matthias Lüscher kenne ich persönlich nicht. Alec Wohlgroth ist seit über zwei Jahrzehnten mein Freund. 

Beiden, Matthias und Alec, danken wir für ihren Einsatz, ihre Energie und ihre Ausdauer. Dieser Dank geht auch an alle Menschen, die sich in ihrer Region mit großem Einsatz in kleinen Schritten für die Rechte von uns Mountainbikern stark machen. Davon profitieren immer auch Menschen, außerhalb der jeweiligen Region.

Grazia fich! Vielen Dank! Grazie mille! Merci beaucoup! Thank you!

27.März 2023

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